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Ausschreibung

für den 30. Haflingertag des Pferdezuchtverbandes Brandenburg-Anhalt e.V.  am 09.09.2023

Ort: Prussendorf

Veranstalter: Haflinger & Edelbluthaflinger Interessengemeinschaft Brandenburg-Anhalt e.V.

Zeitplan: Anreise bis 08:00 Uhr / Beginn der Schau 09:00 Uhr

                 Meldestelle : ab 08:00 Uhr besetzt

Klasseneinteilungen:    

Kl.1            Hengstsaugfohlen (inkl. Fohlenchampionat 2023)   

Kl.2            Stutsaugfohlen (inkl. Fohlenchampionat 2023)

Bundesoffene Stutenschau

Kl.3             3-jährige Stuten

Kl.4            4-jährige und 5-jährige Stuten

Kl.5            6-jährige bis 9-jährige Stuten

Kl. 6 10-jährige bis 14-jährige Stuten

Richtverfahren: getrenntes Richten für Haflinger und Edelbluthaflinger; bei zu geringen Nennungen werden einzelne Klassen zusammengelegt bzw. ausfallen gelassen.

Nennungen an:   Melanie Weiser, Altes Dorf 15 Rottmersleben, 39343 Hohe Börde                                                                                             

per E-Mail haflingerig-ba@web.de auch per WhatsApp möglich

(Meldeformulare sind erhältlich unter 01520-9224788 M. Weiser)

Nenngeld:      Mitglieder der HIG: 10,-€/ Fohlen 15,-€/ Stute

                        Nichtmitglieder 15,-€/ Fohlen 20,-€/Stute

Am Samstagabend findet ein Züchterabend statt. Für das Buffett erheben wir einen Unkostenbeitrag von …€ je Person. Dieser Beitrag ist ebenfalls mit dem Nenngeld an die genannte Adresse zu entrichten.

Bitte Nenngeld bis spätestens 09.08.2023 an folgendes Konto überweisen:

Haflinger IG bei der Kreissparkasse Altmark West

BLZ: 810 555 55 / Konto Nr.: 303 00099 89 

IBAN: DE79 8105 5555 3030 0099 89     BIC: NOLADE21SAW

oder als Verrechnungsscheck

Besondere Bestimmungen:

  1. Für Schäden, die während der Veranstaltung oder bei An- Abreise, an Mensch, Tier und Gegenstände jeglicher Artverursacht werden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
  2. Die Pferde müssen klinisch gesund und frei von Anzeichen einer übertragbaren Krankheit und mit einem gültigen Pferdepass begleitet sein.
  3. Für die Pferde muss ein gültiger Impfnachweis mitgeführt werden.
  4. Der Abstammungsnachweis ist der Nennung in Kopie beizufügen.